AGB

§ 1 Allgemeines

  1.  Kanzaroo ist ein Bezahldienst, mittels dem Sie Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen können. InternetQ GmbH (InternetQ) bietet Kanzaroo ausschließlich im Auftrag des Anbieters der Produkte (Ihr Vertragspartner) an. Durch die Nutzung von Kanzaroo kommt daher keine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und InternetQ zustande.
  2.  InternetQ behält sich vor, den Bezahldienst Kanzaroo jeder­zeit zu ändern, um neue Abrechnungsmethoden zu ergänzen oder auch ganz einzustellen. InternetQ trägt Ihnen gegenüber keine vertragliche Verantwortung für das fehlerfreie Funktionieren und die Verfügbarkeit von Kanzaroo.
  3. Die Verträge über die von Ihnen ausgewählten Waren und Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen Vertragspartner zustande. InternetQ ist nicht verpflichtet, den Vertragspartner und die von Ihnen ausgewählten Waren und Dienstleistungen zu kontrollieren. Daher trägt InternetQ keine vertragliche Verantwortung für den jeweiligen Vertragspartner und dessen angebotene Waren und Dienstleistungen. InternetQ trägt darüber hinaus keine vertragliche Verantwortung für die Inhalte der Web- oder WAP-Seiten, über die eine Nutzung von Kanzaroo möglich ist.
  4. InternetQ trägt keine vertragliche Verantwortung für die missbräuchliche Nutzung von Kanzaroo durch Ihr (Mobil- )Telefon bzw. Ihre SIM-Karte.

§ 2 Zahlbetrag und Kosten

Der von Ihnen zu zahlende Betrag ist der jeweils zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vertragspartner für das von Ihnen ausgewählte Produkt vereinbarte Bruttopreis in der jeweils vereinbarten Währung. Ist im Rahmen der Nutzung von Kanzaroo das Senden von SMS erforderlich, können Ihnen zusätzlich Gebühren für den SMS-Versand durch Ihren Telefonanbieter in Rechnung gestellt werden. Sofern Sie Kanzaroo über (mobiles) Internet nutzen, können Ihnen zusätzlich Kosten (GPRS, UMTS etc.) für die Daten­verbindungen durch Ihren Telefonanbieter in Rechnung gestellt werden. InternetQ stellt Ihnen für die Nutzung von Kanzaroo keine Kosten in Rechnung.

§ 3 Sperrung

Soweit Tatsachen bekannt werden, die auf eine missbräuchliche Nutzung von Kanzaroo schließen lassen, behält sich InternetQ das Recht vor, die hiervon betroffenen Nutzer für die weitere Nutzung von Kanzaroo unverzüglich zu sperren. InternetQ wird jedoch ohne Ihre Zustimmung keine personenbezogenen Daten von Ihnen weitergeben – es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

§ 4 Allgemeine Hinweise für die Nutzung

  1. The use of different (mobile) Internet browsers and individual software settings may lead to deviations in the presentation of content.
  2. Kanzaroo is available for the selectable countries. InternetQ does not intend to use Kanzaroo from other countries. InternetQ therefore accepts no liability that the use of Kanzaroo is suitable, possible or legally permissible for users from other countries.
  3. If you use Kanzaroo, you shall remain responsible for ensuring that the turnover made is balanced when due. Please note in particular that the use of Kanzaroo may be restricted by individual availability limits which you have agreed with third parties (e.g. your telephone provider). The use of Kanzaroo can also be restricted or excluded by the fact that the billing method intended for Kanzaroo in individual cases is not available (e.g. blocking of a telephone number). If a payment via Kanzaroo is not successful, you remain obliged to pay for the purchased products.

§ 5 Special instructions for use

  1. Durch das Verwenden unterschiedlicher (mobiler) Internet-Browser und bedingt durch individuelle Softwareeinstellungen kann es bei der Darstellung der Inhalte zu Abweichungen kommen.
  2. Kanzaroo ist für die anwählbaren Länder verfügbar. Eine Nutzung von Kanzaroo aus anderen Ländern heraus ist von InternetQ nicht zulässig.
  3. Sie bleiben im Falle der Nutzung von Kanzaroo dafür verantwortlich, dass ein Ausgleich der getätigten Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Bitte beachten Sie insbesondere, dass ein Nutzen von Kanzaroo durch individuelle Verfügungsrahmen eingeschränkt sein kann, die Sie mit Dritten (z.B. Ihrem Telefonanbieter) vereinbart haben. Die Nutzung von Kanzaroo kann auch da­durch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, dass die für Kanzaroo im Einzelfall vorgesehene Abrechnungsmethode nicht verfügbar ist (z.B. Sperre einer Rufnummer). Sollte eine Zahlung mittels Kanzaroo nicht erfolgreich sein, bleiben Sie gegenüber dem Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der erworbenen Produkte verpflichtet.
  4. Für das Nutzen von Kanzaroo mittels SMS muss Ihr (Mobil)Telefon bzw. die SIM-Karte erreichbar sein. Der Bezahlvorgang startet entweder mit Eingabe der Rufnummer in einem Eingabefeld im Kanzaroo-Fenster, Erkennen Ihrer Rufnummer im (mobilen) Internet, dem Tätigen eines Anrufs oder durch das Versenden eines Kennwortes per SMS. Abhängig von den jeweiligen länderspezifischen und/oder sonstigen rechtlichen oder tech­nischen Besonderheiten initiieren Sie die Zahlung über Kanzaroo entweder per SMS, Anruf, Klick auf der Web- oder WAP-Seite oder durch Eingabe einer übermittelten Transaktionsnummer (TAN) im Kanzaroo-Fenster.
  5. Mit dem Initiieren des Bezahlvorgangs ermächtigen Sie Ihren Telefonanbieter zum Einzug des Zahlungsbetrages. In bestimmten Fällen handelt Ihr Telefonanbieter beim Einzug des Zahlungsbetrages als Agent der InternetQ im Sinne von § 1 Abs. 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Hierdurch wird keine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und der InternetQ oder dem Telefonanbieter begründet. Der jeweilige Telefonanbieter wird Ihnen den Zahlungsbetrag zusammen mit den sonstigen Beträgen aus der Nutzung des (Mobil-)Telefons bzw. der SIM-Karte belasten. Auf der Rechnung des Telefonanbieters erscheint als Empfänger des Zahlungsbetrages, je nach Land, von dem aus Sie Kanzaroo nutzen, entweder Ihr Vertragspartner, InternetQ oder ein abweichender Serviceprovider. Einwendungen gegen Rechnungspositionen müssen innerhalb der mit dem jeweiligen Telefonanbieter vereinbarten entsprechenden Frist erfolgen. Rekla­ma­tionen aus dem Vertragsverhältnis zu dem Vertragspartner sind unmittelbar mit diesem zu klären.
  6. Bitte geben Sie die verwendete Rufnummer sorgfältig ein und überprüfen Sie vor Bestätigung deren Korrektheit. Als Anschlussinhaber sind Sie dafür verantwortlich, dass keine andere Person Kanzaroo über Ihr (Mobil-)Telefon bzw. Ihre SIM-Karte ohne Ihr Einverständnis nutzt. Stellen Sie den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung Ihres (Mobil-)Telefons bzw. der SIM-Karte fest, veranlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte unverzüglich eine Sperrung bei dem jeweiligen Telefonanbieter. Wird Ihr (Mobil-)Telefon bzw. Ihre SIM-Karte gestohlen oder missbräuchlich verwendet, erstatten Sie bitte zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Nur so haben Sie die Möglichkeit, die hieraus möglicherweise entstehenden Schäden zu begrenzen.
  7. Bitte beachten Sie, dass Sie Kanzaroo nur nutzen dürfen, wenn Sie der Inhaber des entsprechenden Telefon-/Mobilfunkvertrages oder unbeschränkt geschäftsfähiger Inhaber der jeweiligen Prepaid-Karte sind oder mit Zustimmung einer solchen Person handeln. Jede missbräuchliche Nutzung von Kanzaroo ist unzulässig und kann strafbar sein.